Das DLR hat es vorgemacht und auch die ESA hat es schon getestet: Nun kündigt die Europäische Raumfahrtagentur auch offiziell an, künftig so viel Material wie möglich unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichen zu wollen.
Bereits in der vergangenen Woche habe ich in meinem Blog darüber berichtet, das das Metropolitan Museum of Arts in New York über 3000 Werke unter Public Domain oder Creative-Commens-Lizenz stellt. Heute gibt die Europäische Raumfahrtbehörde bekannt, das Sie dieses auch einführt.
Die Europäische Weltraumagentur ESA will ihre Bilder, Videos und Daten künftig unter einer freien Creative-Commons-Lizenz veröffentlichen, damit andere sie leichter nutzen können. Im Rahmen der Kometenmission Rosetta hatte die ESA bereits den ersten Schritt getan, nun solle dem zunehmenden Interesse der breiten Öffentlichkeit noch mehr Rechnung getragen werden. Wie bei Rosetta setzt die ESA nun auf die Lizenz „Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 IGO“, kurz CC BY-SA 3.0 IGO. Die Version wurde speziell für zwischenstaatliche Organisationen entwickelt. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt hatte den Schritt bereits 2012 gewagt.
Die ESA bekennt sich damit auch zum Prinzip Open Access und will den Steuerzahlern in den ESA-Mitgliedstaaten bessere Erkenntnisse über den Ertrag liefern. Zum Anfang soll dem Material Vorzug gegeben werden, das entweder vollständig der ESA gehört oder für das bereits die Rechte Dritter geklärt wurden, kündigt die Raumfahrtagentur an. Als Anlaufstelle hat die ESA die Seite open.esa.int eingerichtet. Das alles sei Teil der eigenen digitalen Agenda.
Das Thema Open Data, ist in der Zwischenzeit auch auf dem politischen Bankett angekommen. Hier werden wir sicherlichn in kommenden Jahren einen anderen Umgang mit Daten kennenlernen. Meiner Meinung nach übrigens auch ein Weg Abmahnhaien zumindestens einen Teil Ihrer Einnahmemöglichkeiten zu nehmen.
Gelobt wurde der Schritt von den Europaparlamentariern Julia Reda (Piraten) und Michael Reimon (Grüne). Solange es keine gesetzlichen Regelungen – wie etwa für die NASA in der USA – gebe, seien Vorstöße wie der der ESA bahnbrechend, meint Reda.
Das Beitragsbild stammt von Bild: D. O’Donnell/ESA – CC BY-SA 3.0